§ 1 Geltungsbereich, Unternehmereigenschaft
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen der MP-SOFT-4-U GmbH (nachfolgend „Anbieter“) und ihren Kunden.
(2) Das Angebot richtet sich ausschließlich an:
- Unternehmer im Sinne des § 14 BGB
- juristische Personen des öffentlichen Rechts
- öffentlich-rechtliche Sondervermögen
(3) Mit Vertragsschluss bestätigt der Kunde, dass er als Unternehmer handelt und die Leistungen nicht zu privaten Zwecken bezieht.
(4) Der Anbieter behält sich vor, die Unternehmereigenschaft durch geeignete Nachweise (z.B. Handelsregisterauszug, Gewerbeanmeldung, USt-ID-Nr.) zu überprüfen.
(5) Verträge mit Verbrauchern werden nicht geschlossen. Bestellungen von Verbrauchern werden zurückgewiesen.
(6) Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn sie ausdrücklich schriftlich anerkannt wurden.
(7) Individuelle Vereinbarungen haben Vorrang vor diesen AGB.
§ 2 Vertragsbestandteile und Rangfolge
(1) Die vertraglichen Vereinbarungen zwischen den Parteien ergeben sich – abhängig vom jeweiligen Produkt bzw. der jeweiligen Leistung – aus den folgenden Vertragsbestandteilen in absteigender Rangfolge:
- individuelle Vereinbarungen sowie Angebote und Aufträge
- EVB-IT-Verträge (bei öffentlichen Auftraggebern)
- Leistungsbeschreibungen und Projektverträge
- Service Level Agreements (SLA) sowie Hosting-Bedingungen
- Verträge zur Auftragsverarbeitung (AVV)
- Lizenz- und Nutzungsbedingungen (On-Premise und SaaS)
- Schulungs- und Webinar-Bedingungen
- diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen
(2) Im Falle von Widersprüchen oder Unklarheiten zwischen den Vertragsbestandteilen geht die jeweils höherrangige Regelung der nachrangigen vor.
(3) Sämtliche ergänzenden Vertragsdokumente werden dem Kunden vor Vertragsschluss zur Verfügung gestellt und sind Bestandteil des Vertrages.
§ 3 Vertragsschluss
(1) Angebote des Anbieters sind freibleibend und unverbindlich.
(2) Bestellungen des Kunden stellen ein verbindliches Angebot dar.
(3) Der Vertrag kommt durch Auftragsbestätigung (in Textform) oder durch tatsächliche Leistungserbringung zustande.
(4) Übermittlungsfehler bei nicht schriftlicher Bestellung gehen zu Lasten des Kunden, es sei denn, sie beruhen auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Anbieters.
(5) Garantien werden nur übernommen, wenn sie ausdrücklich als solche bezeichnet sind.
§ 4 Vertragsgegenstand, Leistungsumfang, Änderungsvorbehalt
(1) Gegenstand des Vertrages ist:
- die Überlassung von Software (On-Premise)
- die Bereitstellung von Software als Service (SaaS/Cloud)
- der Verkauf von Hardware
- IT-Dienstleistungen und Schulungen
- Supportleistungen
(2) Maßgeblich für Art, Umfang und Beschaffenheit der Leistungen ist ausschließlich die jeweilige Leistungsbeschreibung.
(3) Der Anbieter ist berechtigt, Leistungen anzupassen oder zu ändern, soweit dies technisch erforderlich ist oder
der Weiterentwicklung dient und die vereinbarte Hauptleistungspflicht nicht wesentlich beeinträchtigt wird.
(4) Änderungen dürfen nicht zu einer wesentlichen Verschlechterung der vertraglich geschuldeten Hauptleistung führen.
(5) Ein Anspruch auf bestimmte Technologien, Versionen oder Weiterentwicklungen besteht nicht.
(6) Öffentliche Aussagen, Werbung oder Produktbeschreibungen stellen keine Garantie dar.
(7) Die Produkte und Leistungen des Anbieters sind ausschließlich für die jeweils vereinbarte und dokumentierte Verwendung bestimmt. Eine darüberhinausgehende Nutzung erfolgt auf eigenes Risiko des Kunden.
§ 5 Software, Lizenzen und Serviceverträge
(1) Die Nutzung der Software richtet sich ausschließlich nach den jeweils vereinbarten Lizenz- und Nutzungsbedingungen.
(2) Bei bestimmten Softwareprodukten kann der Abschluss eines Software-Service-Vertrages (SSV) verpflichtender Bestandteil des Vertrages sein.
(3) Der SSV kann insbesondere umfassen Wartung und Pflege, Updates, Upgrades und Supportleistungen.
(4) Umfang, Laufzeit und Vergütung ergeben sich aus dem jeweiligen Vertrag.
(5) Lizenzkontrolle und Audit: der Anbieter ist berechtigt, die vertragsgemäße Nutzung der Software durch den Kunden in angemessenem Umfang zu überprüfen.
(6) Die Überprüfung erfolgt als Audit nach vorheriger Ankündigung, zu den üblichen Geschäftszeiten und unter Wahrung berechtigter Geheimhaltungsinteressen des Kunden oder alternativ durch technische Maßnahmen innerhalb der Software.
(7) Der Kunde ist verpflichtet, dem Anbieter die zur Überprüfung erforderlichen Auskünfte zu erteilen, sowie Einsicht in relevante Unterlagen und Systeme zu gewähren.
(8) Ergibt die Prüfung eine vertragswidrige Nutzung, ist der Kunde verpflichtet die Nutzung unverzüglich anzupassen, die entsprechende Nachlizenzierung vorzunehmen, sowie die entstandenen Mehrkosten zu tragen.
(9) Weitergehende Ansprüche des Anbieters bleiben unberührt.
§ 6 Preise und Zahlungsbedingungen
(1) Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer.
(2) Versand-, Verpackungs- und Nebenkosten werden gesondert ausgewiesen.
(3) Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug fällig.
(4) Bei der Zahlungsart „Vorkasse“ nennen wir Ihnen unsere Bankverbindung in der Rechnung. Die Lieferung erfolgt bei Zahlungsart „Vorkasse“ erst nach Zahlungseingang.
(5) Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Vorschriften. Der Anbieter ist berechtigt Leistungen auszusetzen,
Zugänge zu sperren und Verträge fristlos zu kündigen.
(6) Der Anbieter ist berechtigt, Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen zu verlangen.
§ 7 Lieferung, Gefahrübergang, Untersuchungspflicht
(1) Liefertermine sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich als verbindlich in Textform vereinbart.
(2) Die Lieferung erfolgt auf Gefahr des Kunden.
(3) Für Kaufleute gilt § 377 HGB.
(4) Erkennt der Besteller Schäden an der Verpackung, so ist dies vom Transportunternehmer zu bescheinigen. Transportschäden, welche erst nach dem Öffnen der Ware erkennbar werden, sind unverzüglich beim Anbieter schriftlich oder per E-Mail zu melden.
§ 8 Eigentumsvorbehalt
(1) Gelieferte Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsbeziehung Eigentum des Anbieters.
(2) Der Kunde ist berechtigt, die Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu veräußern.
(3) Der Kunde tritt bereits jetzt sämtliche Forderungen aus der Weiterveräußerung an den Anbieter ab; der Anbieter nimmt die Abtretung an.
(4) Der Kunde bleibt zur Einziehung berechtigt, solange er seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt.
(5) Der Anbieter ist berechtigt, die Abtretung offenzulegen und Forderungen selbst einzuziehen, wenn der Kunde in Verzug gerät.
(6) Der Kunde tritt ebenfalls etwaige Ersatzansprüche gegen Versicherungen oder Dritte im Voraus ab.
(7) Zugriffe Dritter sind unverzüglich mitzuteilen.
§ 9 Mitwirkungspflichten des Kunden
(1) Der Kunde hat sämtliche erforderlichen Mitwirkungen rechtzeitig zu erbringen.
(2) Der Kunde ist insbesondere verantwortlich für:
- Daten
- Systeme
- Schnittstellen
- IT-Sicherheit in seinem Verantwortungsbereich
(3) Verzögerungen oder Schäden aufgrund fehlender Mitwirkung gehen nicht zulasten des Anbieters.
(4) Der Kunde ist verpflichtet, die Produkte nur sachgemäß und unter Beachtung aller technischen Vorgaben, Dokumentationen und Sicherheitsanweisungen zu verwenden.
§ 10 Gewährleistung
(1) Der Anbieter leistet Gewähr ausschließlich für die vereinbarte Beschaffenheit der Leistung.
(2) Öffentliche Äußerungen oder Werbung stellen keine Beschaffenheitsvereinbarung dar.
(3) Insbesondere wird keine Garantie für eine bestimmte Verwendung oder wirtschaftlichen Erfolg übernommen. Im Übrigen bleibt § 434 BGB unberührt.
(4) Die Gewährleistung erfolgt nach Wahl des Anbieters durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung.
(5) Mehrfache Nachbesserung ist zulässig.
(6) Ein Rücktritt setzt mindestens zwei erfolglose Nachbesserungsversuche voraus.
(7) Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate.
(8) Unerhebliche Mängel bleiben außer Betracht.
§ 11 Haftung
(1) Der Anbieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Anbieter ausschließlich bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten). Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.
(3) In diesen Fällen ist die Haftung auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt.
(4) Die Haftung ist der Höhe nach insgesamt begrenzt auf den niedrigeren der folgenden Beträge:
- den Auftragswert oder
- bei Dauerschuldverhältnissen die Vergütung der letzten 12 Monate
(5) Soweit gesetzlich zulässig, ist die Haftung ausgeschlossen für:
- entgangenen Gewinn
- ausgebliebene Einsparungen
- mittelbare Schäden
- Folgeschäden
- Betriebsunterbrechungen
- Produktionsausfälle
(6) Der Anbieter haftet nicht für:
- Datenverluste, soweit diese durch ordnungsgemäße Datensicherung vermeidbar gewesen wären
- Schäden durch Drittanbieter
- Ausfälle von Internet-, Cloud- oder Hosting-Infrastrukturen
(7) Der Anbieter haftet nicht für Schäden, die auf Kundensysteme, Fremdsoftware oder fehlerhafte Schnittstellen
zurückzuführen sind.
(8) Der Anbieter haftet nicht für Schäden infolge unsachgemäßer Verwendung.
(9) Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
(10) Ein Produkt gilt nicht allein deshalb als fehlerhaft, weil ein verbessertes Produkt in Verkehr gebracht wurde.
(11) Der Anbieter haftet nicht für Schäden infolge von Cyberangriffen oder IT-Sicherheitsvorfällen, sofern kein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten vorliegt.
(12) Ansprüche verjähren innerhalb von 12 Monaten ab Kenntnis, spätestens 18 Monate nach Entstehung, ausgenommen Fälle nach Absatz 1.
(13) Der Kunde trägt die Beweislast für Mangel, Ursache und Schaden.
(14) Der Anbieter übernimmt keine Haftung für die Eignung der Software für vom Kunden verfolgte Zwecke, sofern nicht ausdrücklich eine entsprechende Beschaffenheit vereinbart wurde.
§ 12 Freistellung
(1) Der Kunde stellt den Anbieter auf erstes Anfordern von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die aus oder im Zusammenhang mit der Nutzung der Leistungen durch den Kunden entstehen, sofern der Kunde die Ursache hierfür gesetzt hat.
(2) Die Freistellung umfasst insbesondere:
- Ansprüche wegen Rechtsverletzungen (z. B. Urheberrecht, Datenschutz, Markenrechte)
- Ansprüche aufgrund vom Kunden bereitgestellter Inhalte oder Daten
- Ansprüche aufgrund rechtswidriger Nutzung der Leistungen
(3) Die Freistellung umfasst auch die angemessenen Kosten der Rechtsverteidigung, insbesondere Gerichts- und Anwaltskosten.
(4) Der Kunde ist verpflichtet, den Anbieter unverzüglich zu unterstützen, insbesondere durch Bereitstellung von Informationen und Unterlagen.
(5) Die Freistellungsverpflichtung gilt auch dann, wenn der Anbieter nur als Mitstörer in Anspruch genommen wird.
(6) Die Freistellung gilt nicht, soweit der Anbieter die Rechtsverletzung selbst zu vertreten hat.
§ 13 Höhere Gewalt
(1) Bei höherer Gewalt ruhen die Leistungspflichten.
(2) Hierzu zählen insbesondere: Naturkatastrophen, Cyberangriffe, Stromausfälle, Netzstörungen, Lieferkettenstörungen und Kriege.
(3) Dauert das Ereignis länger als 30 Tage an, ist jede Partei berechtigt, den Vertrag außerordentlich zu kündigen.
§ 14 Vertragslaufzeit und Kündigung
Sofern nicht abweichend vereinbart, gelten für Dauerschuldverhältnisse folgende Regelungen:
(1) Mindestlaufzeit: 12 Monate.
(2) Automatische Verlängerung um jeweils 12 Monate.
(3) Kündigungsfrist: 3 Monate zum Vertragsende.
(4) Fristlose Kündigung bei wichtigem Grund.
§ 15 Geheimhaltung
(1) Die Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Geschäftsbeziehung erlangten nicht öffentlichen Informationen, insbesondere technische, wirtschaftliche und organisatorische Informationen sowie Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse, vertraulich zu behandeln.
(2) Als vertraulich gelten auch:
- Software, Quellcode und Konzepte
- Preise, Angebote und Vertragsinhalte
- technische Dokumentationen und Daten
(3) Die Verpflichtung gilt nicht für Informationen, die:
- öffentlich bekannt sind oder ohne Verstoß gegen diese Vereinbarung öffentlich werden
- der empfangenden Partei bereits rechtmäßig bekannt waren
- von Dritten rechtmäßig erlangt wurden
- aufgrund gesetzlicher Verpflichtung offengelegt werden müssen
(4) Die Parteien dürfen vertrauliche Informationen ausschließlich zur Durchführung dieses Vertrages verwenden.
(5) Die Weitergabe an Mitarbeiter, verbundene Unternehmen oder Subunternehmer ist nur zulässig, soweit dies zur Vertragserfüllung erforderlich ist und diese entsprechend zur Vertraulichkeit verpflichtet wurden.
(6) Nach Beendigung des Vertrages sind vertrauliche Informationen auf Verlangen zurückzugeben oder zu löschen, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.
(7) Die Geheimhaltungsverpflichtung gilt zeitlich unbefristet fort.
§ 16 Datenschutz
(1) Es gelten die Vorschriften der DSGVO; ein AV-Vertrag wird bei Bedarf abgeschlossen.
(2) Der Anbieter verarbeitet Nutzungsdaten auch zum Zwecke der Sicherstellung der vertragsgemäßen Nutzung und Missbrauchsprävention. Hierzu können insbesondere Nutzungsmetriken, Zugriffsdaten und Systemereignisse verarbeitet werden. Die Verarbeitung erfolgt auch zur Durchsetzung vertraglicher Nutzungsbeschränkungen.
(3) Der Anbieter ist berechtigt, personenbezogene Daten des Kunden, sowie von dessen Nutzern zu verarbeiten und zu speichern, soweit dies zur:
- Erfüllung des Vertrages
- Bereitstellung der Leistungen
- technischen Administration
- Sicherstellung des Systembetriebs
- Durchführung von Support- und Wartungsleistungen
erforderlich ist.
(4) Dies umfasst insbesondere auch Bestandsdaten, Nutzungsdaten, Zugriffsdaten und Kommunikationsdaten.
(5) Die Verarbeitung erfolgt auch automatisiert innerhalb der Systeme des Anbieters.
§ 17 Subunternehmer
(1) Der Anbieter ist berechtigt, zur Erfüllung seiner vertraglichen Pflichten Subunternehmer einzusetzen.
(2) Der Einsatz von Subunternehmern bedarf keiner Zustimmung des Kunden. Der Anbieter ist berechtigt, Subunternehmer jederzeit auszuwählen, zu wechseln oder weitere Subunternehmer einzusetzen.
(3) Der Anbieter ist berechtigt, Subunternehmer auch in Form von verbundenen Unternehmen oder externen Dienstleistern, insbesondere Cloud-, Hosting- oder IT-Dienstleistern, einzusetzen.
(4) Der Anbieter stellt sicher, dass eingesetzte Subunternehmer vertraglich zur Einhaltung der wesentlichen Pflichten aus diesem Vertrag verpflichtet werden, insbesondere im Hinblick auf Vertraulichkeit und Datenschutz.
(5) Soweit Subunternehmer im Rahmen der Verarbeitung personenbezogener Daten eingesetzt werden, erfolgt dies unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Vorschriften, insbesondere durch Abschluss entsprechender Vereinbarungen gemäß Art. 28 DSGVO.
(6) Der Anbieter bleibt gegenüber dem Kunden für die vertragsgemäße Leistungserbringung verantwortlich.
(7) Ein Anspruch des Kunden auf Einsatz bestimmter Subunternehmer oder auf Ausschluss einzelner Subunternehmer besteht nicht, soweit nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart.
(8) Der Anbieter ist berechtigt, dass Subunternehmer ihrerseits weitere Subunternehmer einsetzen (Subunternehmerkette).
(9) Eine Erweiterung der Haftung des Anbieters aufgrund des Einsatzes von Subunternehmern ist ausgeschlossen.
(10) Der Kunde ist nicht berechtigt, Subunternehmer direkt zu prüfen oder zu auditieren, sofern nicht gesetzlich zwingend erforderlich.
§ 18 Exportkontrolle
(1) Der Kunde ist verpflichtet, sämtliche anwendbaren nationalen und internationalen Exportkontroll-, Sanktions- und Embargovorschriften einzuhalten.
(2) Der Kunde wird die Leistungen des Anbieters weder unmittelbar noch mittelbar in Länder exportieren, re-exportieren oder verwenden, sofern dies gegen geltende Exportkontroll- oder Sanktionsvorschriften verstößt.
(3) Der Kunde stellt sicher, dass:
- keine sanktionierten Personen oder Organisationen Zugriff auf die Leistungen erhalten
- die Nutzung nicht für verbotene Zwecke erfolgt
(4) Der Anbieter ist nicht verpflichtet, die Einhaltung von Exportvorschriften durch den Kunden zu überprüfen.
(5) Der Anbieter ist berechtigt, Leistungen ganz oder teilweise zu verweigern, auszusetzen oder den Vertrag außerordentlich zu kündigen, wenn Anhaltspunkte für einen Verstoß gegen Exportkontrollvorschriften vorliegen.
(6) Der Kunde stellt den Anbieter von sämtlichen Ansprüchen, Schäden und Kosten frei, die aus einem Verstoß gegen Exportkontrollvorschriften resultieren.
(7) Der Kunde verpflichtet sich, dem Anbieter auf Anforderung Auskünfte über Endverbleib, Nutzung und Empfänger der Leistungen zu erteilen.
§ 19 Aufrechnung und Zurückbehaltung
Nur mit unbestrittenen oder rechtskräftigen Forderungen zulässig.
§ 20 Rechtswahl und Gerichtsstand
(1) Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
(2) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesem Vertragsverhältnis ist – soweit gesetzlich zulässig – der Sitz des Anbieters.
(3) Der Anbieter ist darüber hinaus berechtigt, Ansprüche auch am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden geltend zu machen.
(4) Vertragssprache ist Deutsch. Bei Auslegungsfragen ist ausschließlich die deutsche Fassung maßgeblich.
§ 21 Salvatorische Klausel
(1) Unwirksame Bestimmungen berühren die Wirksamkeit der übrigen Regelungen nicht.
(2) Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt eine solche als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.
(3) Entsprechendes gilt für Regelungslücken.
(4) § 139 BGB wird ausgeschlossen.
Stand: November 2025